Mit dem Fahrrad zur Schule?

Mit dem Fahrrad zur Schule!

In den letzten Wochen wurde ich von mehreren Eltern angesprochen, ob Kinder mit dem Rad zur Schule kommen dürfen.

Dies trifft unter folgenden Bedingungen zu:

  • Der Unfallschutz hängt nicht davon ab, welches Verkehrsmittel vom Kind benutzt wird – ob es per Fahrrad, Roller, usw. spielt für die gesetzliche Unfallversicherung keine Rolle. Kraft Gesetzes sind alle Schüler sind auf dem Weg von und zur Schule und zu Schulveranstaltungen in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert.
  • Gegenstände, die Schülern freiwillig und ohne schulische Notwendigkeit mitbringen, obliegen nicht der Sorgfaltspflicht der Schule.Es ist die freie Entscheidung des Schülers, mit dem Fahrrad zur Schule zu fahren und es dort abzustellen. So wäre die Schule für das Abhandenkommen des Fahrrads nicht verantwortlich. Es trifft die Schule kein Verschulden.
  • Die Fahrräder dürfen wegen Unfallgefahr und Behinderung von Fluchtwegen nicht im Gebäude abgestellt werden.
  • Die Fahrräder dürfen an der Oberstr. nur im Bereich zwischen Feuertreppe und Gärtchen abgestellt werden. Die Fahrräder dürfen an der Somborner Str. nur im Bereich zwischen den beiden Turnhalleneingängen abgestellt werden.

 

Ich danke den Eltern für die Anregung und wünsche unseren Kindern einen sicheren Schul- und Heimweg!

Laura Pietsch

Konrektorin